Gutachten

Bei Scheidung und Erbe
Bei Scheidung und Erbe kann eine Immobilienbewertung notwendig sein, um den Wert der gemeinsamen oder vererbten Immobilie zu ermitteln und den Verkauf oder die Übertragung der Immobilie zu regeln. In der Regel wird ein Sachverständiger für Immobilienbewertung beauftragt, um den Wert der Immobilie zu ermitteln.

Der Verkehrswert der Immobilie
Der Verkehrswert der Immobilie wird unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Lage, Größe, Zustand und Ausstattung bestimmt.

Der Sachverständige erstellt ein Gutachten
Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das die Grundlage für die Entscheidungen bei Scheidung und Erbe bildet. Die Kosten für die Immobilienbewertung werden in der Regel von den Beteiligten geteilt oder von der Erbmasse abgezogen. Für die “normale“ Preisfindung beim Verkauf Ihrer Immobilie bieten wir eine Preiseinschätzung zu einem moderaten Preis von 600,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an. Bei Auftragserteilung für den Verkauf der Immobilie wird diese Pauschale mit der Maklercourtage verrechnet.
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